Das deutsche Datenschutzrecht ist sehr komplex und vielschichtig. Es existieren länderspezifische Regelungen, die neben dem Bundesdatenschutzgesetz Anwendung finden.
Diensteanbieter müssen umfangreiche Auskunfts- und Informationspflichten berücksichtigen. So muss beispielsweise ein Kunde, der der Erhebung von bestimmten Daten zugestimmt hat, jederzeit den Umfang seiner Einwilligung einsehen können. Auch ist er über sein jederzeitiges Widerrufsrecht zur Datenerhebung zu informieren.
Auch gibt es für verschiedene Teilbereiche spezielle Regelungen. Für Online-Nutzer /User/Händler/Anwender dürfte dabei insbesondere das Telemediengesetz (TMG) von Bedeutung sein.
Verstößt ein Diensteanbieter (privat, geschäftlich, gemischt genutzte Formen) gegen Pflichten, drohen neben kostenintensive Abmahnungen von Wettbewerbern auch Bußgelder.
Wer nunmehr rechtssicher eine Website, ein Blog aber auch soziale Netzwerke nutzen möchte, sollte den Datenschutz Ernst nehmen und sich entweder beraten lassen oder zum Beispiel das Portal eRecht (ich nutze dieses Portal / es gibt aber auch andere Portale) für Erklärungen heranziehen. Dort werden u.a. folgende Bereiche bearbeitet und entsprechende Mustererklärungen zur Verfügung gestellt. Das neue neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wird berücksichtigt.
Überblick
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Widerspruch gegen Werbe-E-Mails
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Quelle: eRecht, Berlin https://www.e-recht24.de
Der Überblick zeigt, welche „Fallen“ im Internet bestehen (Abmahnungen). Insofern kann ich Ihnen nur empfehlen, diesen kostenlosen (teilweise kostenpflichtigen bzw. für Mitglieder) Dienst zu nutzen.
Autor: Dipl. Kfm. Wilderich von Dalwigk, Eutin
Website: Coaching und Beratung
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